



Hier bist du richtig, wenn du einen Hund aus zweiter Hand in deiner Familie aufgenommen hast...aus dem Ausland, dem Tierheim oder von Privat.
Einen Hund aus dem Tierschutz aufzunehmen kann Bereicherung und Freundschaft bedeuten, aber auch viel Arbeit, Abenteuer, Ärger und Frustration auf beiden Seiten. Secondhand- und Auslandshunde können regelrechte "Überraschungspakete" sein. Faktoren wie Herkunft, gesammelte Erfahrungen, mögliche Rasseanteile, Aufzucht und Vorbesitzer, falls es einen gibt, bilden ihre Geschichte und prägen ihr Verhalten.
Wir helfe dir deinen Secondhand- und Auslandshund kennenzulernen und zu verstehen.
Wir begleiten euch auf dem Weg zum gemeinsamen Team!
Die Bedürfnisse und Probleme bei Secondhand- und Auslandshunden sind oft ganz andere, als beispielsweise bei Hunden die schon von Welpe an in der Familie aufwachsen. Jeder Vierbeiner bringt seine eigene Geschichte mit, die die Besitzer natürlich gar nicht oder nur bruchstückhaft kennen.
Oft entpuppen sich die Überraschungspakete als unsicher oder ängstlich, reagieren im neuen Zuhause mit Meideverhalten oder schnappen sogar zu. Viele sind einfach überfordert mit den Umweltreizen, die ihnen in ihrem neuen Umfeld begegnen. Andere sind völlig überdreht, haben nie gelernt zur Ruhe zu kommen und/oder Grenzen zu akzeptieren.
Neben der Erziehung, arbeiten wir an der Selbstsicherheit der Hunde, Mensch und Hund sollen ein Team werden. Die Menschen lernen Grenzen zu ziehen, wo sie nötig sind und Mauern einzureißen, wo sie im Wege stehen! Ziel ist es, dass sich Hund und Halter gegenseitig richtig kennenlernen, zu erfahren was der beste Freund leisten kann und wo er die Hilfe seines Menschen braucht.
Wir zeigen den Hunden die neue Welt in der sie jetzt leben, dass diese Welt schön ist und sich zu erkunden lohnt.
Verlasse die Geschichte, die dich zurückhält. Betrete die neue Geschichte, die du bereit bist zu erschaffen.




Du hast noch keinen Hund?
Du hast aber genaue Wünsche an dein zukünftiges Familienmitglied und das gemeinsame Zusammenleben? Du hast noch zu viele unbeantwortete Fragen um eine endgültige Entscheidung zu treffen?
Dann helfen wir dir gerne in einem Beratungstermin!
Wir haben die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes.