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Junghundegruppe

Hilfe für Ruhe, Souveränität und Handlungsfähigkeit!

Unsere Junghundegruppe ist eine Lern- und Spielgruppe.

Unter kompetenter Aufsicht dürfen die jungen Wilden ein angemessenes Sozialverhalten mit Artgenossen üben.

Freispieleinheiten wechseln sich mit Lerneinheiten ab. Auch Ruhephasen werden eingebaut, in denen Theoriethemen besprochen werden und du alle deine Fragen stellen darfst.

Außerdem werden die Grundsteine für ein angemessenes Verhalten in verschiedenen Alltagssituationen und eine stabile Beziehung gelegt.

Es liegt uns am Herzen, dass Du, neben der natürlich wichtigen Erziehung, auch ein gutes Gefühl für Deinen Hund bekommst!

Frank Wieborg

Es ist deine Verantwortung, deinen Hund artgerecht an das „echte Leben“ heranzuführen. Nur so gibst du ihm die Chance auf größtmögliche Freiheit und Lebensqualität sowie auf ein entspanntes, gemeinsames Leben. Es ist uns eine Herzensangelegenheit dir dabei zu helfen!

Unsere Junghundegruppe ist ein offenes Kurssystem, bei dem „Neulinge“ nach der Einschulung stets willkommen sind. Neuankömmlinge werden von uns immer achtsam in die Gruppe eingegliedert. Manche müssen gebremst werden, weil sie sich gleich ins Getümmel stürzen, andere brauchen Schutz und müssen sich das Geschehen erstmal in Ruhe anschauen. Bei uns wird dein Junghunde als Individuum betrachtet und bekommt die Unterstützung, die er braucht. Wir werfen niemanden einfach ins kalte Wasser!

Bei uns wird Individualität und Qualität groß geschrieben:

  • top ausgebildete Trainer, die individuell mit dir arbeiten
  • durchschnittlich 6 Junghunde pro Gruppe
  • alltagstaugliches Training an unterschiedlichen Orten
  • WhatsApp-Gruppe für Fragen zwischendurch
  • wir orientieren uns an den Richtlinien der BVZ

Profitiere von über 10 Jahren Erfahrung! Unser Training wird permanent optimiert und angepasst!

Kurzübersicht

Voraussetzung:

Einschulung

Termin:

wöchentlich samstags, Dauer pro Termin ca. 60 Minuten

Ort:

variabel

Kosten:

100,00 € für 5 Termine

Impressionen

Wir haben die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes.