



16 Wochen - 6 Monate
Ihr habt euch bestimmt schon gegenseitig kennengelernt. Du hast dem kleinen Vierbeiner erste Regeln erklärt, ihr habt miteinander gespielt, die nähere Umgebung erkundet, euch gestritten und wieder vertragen.
Dein Junghund hat sich gerade in den letzten Wochen ganz schön verändert. Er beginnt seine Grenzen zu testen, stellt vieles in Frage und entdeckt auch schon einmal gerne allein seine Umwelt. Jetzt ist er in einer Phase voller Tatendrang!
In dieser Phase ist es wichtig, dass du geduldig bist, den Grundstein für den späteren Gehorsam legst und die Lernwilligkeit deines jungen Hundes nutzt....natürlich mit unserer Unterstützung in unserer Junghundegruppe!
Warum der Besuch einer gut geführten Junghundegruppe
für deinen Junghund ein Muss ist!
- dein Junghund braucht kontrollierten Kontakt zu Artgenossen, um sich optimal zu entwickeln
- im Spiel mit anderen Hunden werden motorische Fähigkeiten, Muskelwachstum und die Sinnesorgane deines Junghundes entwickelt und gefördert
- es wird weiterhin an der „Ausdrucksweise“ und Kommunikation mit Artgenossen gearbeitet
- Junghunde bauchen Spielpartner im gleichen Alter!
- die Welt ist bunt… dein Junghund muss unterschiedliche Rassen kennenlernen
Auch für dich ist der Besuch der Junghundegruppe unabdingbar!
- es entstehen viele Fragen…hier wirst du sie los und bekommst fachkundige Antworten
- du kannst dich mit Gleichgesinnten austauschen
- du lernst viel über die Persönlichkeit deines Junghundes
- du lernst alles über die Bedürfnisse deines Junghundes und was er braucht, um sich optimal zu entwickeln
- Wie kommunizieren Hunde untereinander? Was ist ok, wann schreite ich ein, wann helfe ich?
- Wie lernt mein Junghund und wie bringe ich ihm was bei?
- Auf welche Besonderheiten muss ich bei der Rasse meines Junghundes achten?




Du hast noch keinen Hund?
Du hast aber genaue Wünsche an dein zukünftiges Familienmitglied und das gemeinsame Zusammenleben? Du hast noch zu viele unbeantwortete Fragen um eine endgültige Entscheidung zu treffen?
Dann helfen wir dir gerne in einem Beratungstermin!
Wir haben die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes.